Norm
StGB §95 Abs2Rechtssatz
Wichtige Interessen, welche die Hilfeleistung unzumutbar machen, können sich auch aus der Selbstverteidigung ergeben, wobei aber Furcht vor eigener Strafverfolgung nicht grundsätzlich und in allen Fällen die Zumutbarkeit ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093581Dokumentnummer
JJR_19760824_OGH0002_0100OS00049_7600000_010