Norm
StGB §136Rechtssatz
Bei unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeuges kommt es dem Täter darauf an, dieses als Bestandteil fremden Vermögens zu achten, zu erhalten und unter Wahrung der Substanz nur vorübergehend zu benützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093964Dokumentnummer
JJR_19760831_OGH0002_0100OS00103_7600000_001