RS OGH 1976/8/31 10Os103/76, 9Os79/77, 10Os148/77, 10Os196/78, 12Os160/80

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Veröffentlicht am 31.08.1976
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Norm

StGB §136

Rechtssatz

Bei unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeuges kommt es dem Täter darauf an, dieses als Bestandteil fremden Vermögens zu achten, zu erhalten und unter Wahrung der Substanz nur vorübergehend zu benützen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093964

Dokumentnummer

JJR_19760831_OGH0002_0100OS00103_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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