Norm
ABGB §863 GIIRechtssatz
§ 1497 ABGB ist auf die Ausschlussfristen des Arbeitsrechtes analog anzuwenden; dienen auch diese, wie die meisten Präklusivfristen des allgemeinen bürgerlichen Rechts, der Sicherheit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs durch rasche Bereinigung aller offenen Streitfragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Lehrling, Frist, Präklusion, Verfall, konkludent, Vertrag, Vereinbarung, Klage, Ende, Beendigung, Ersatzanspruch, Ersatzansprüche, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Kündigungsentschädigung, vorzeitiger Austritt, Entlassung, AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029716Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021