Norm
HbG §22Rechtssatz
Für die Wirksamkeit der Aufkündigung ist der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend. Dieser Zeitpunkt gilt für den der Beurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063244Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.06.2015