RS OGH 1976/9/7 3Ob84/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1976
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Norm

ABGB §548
ABGB §608
ABGB §613
AußStrG §97 A1
AußStrG §105

Rechtssatz

Durch die von den Nacherben unwidersprochene Aufnahme einer Forderung gegen die Verlassenschaft geben die Nacherben weder ein Anerkenntnis ab, noch die Zustimmung zu einer künftigen Exekution auf das Substitutionsgut.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0007813

Dokumentnummer

JJR_19760907_OGH0002_0030OB00084_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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