Norm
ABGB §548Rechtssatz
Durch die von den Nacherben unwidersprochene Aufnahme einer Forderung gegen die Verlassenschaft geben die Nacherben weder ein Anerkenntnis ab, noch die Zustimmung zu einer künftigen Exekution auf das Substitutionsgut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0007813Dokumentnummer
JJR_19760907_OGH0002_0030OB00084_7600000_003