RS OGH 1976/9/9 13Os87/76, 9Os134/79, 11Os158/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1976
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Norm

StGB §11 D1
StGB §287

Rechtssatz

Ein schuldhaftes Herbeiführen der vollen Berauschung ist wegen Fehlens sowohl des biologischen als auch des psychologischen Schuldelementes dann zu verneinen, wenn der Persönlichkeitsabbau des Täters bereits ein solches Stadium erreicht hat, daß dessen Persönlichkeitsgefüge - unabhängig vom inkriminierten Alkoholkonsum - als völlig zerstört angesehen werden muß und sich daraus ein Mangel der Dispositionsfähigkeit hinsichtlich des zur Volltrunkenheit führenden Alkoholkonsums ergibt.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 87/76
    Entscheidungstext OGH 09.09.1976 13 Os 87/76
    Veröff: EvBl 1977/58 S 132 = SSt 47/44
  • 9 Os 134/79
    Entscheidungstext OGH 16.10.1979 9 Os 134/79
    Ähnlich; Beisatz: Hier: durch Alkoholmißbrauch hervorgerufenes organisches Psychosyndrom, welches aber noch keine Zurechnungsunfähigkeit bewirkte. (T1)
  • 11 Os 158/97
    Entscheidungstext OGH 13.01.1998 11 Os 158/97
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089781

Dokumentnummer

JJR_19760909_OGH0002_0130OS00087_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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