Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Die gewissenhafte Berufsausübung gebietet es, daß der Anwalt sich mit dem ihm von einem Gewährsmann empfohlenen Klienten direkt in Verbindung setzt und sich nicht auf die Information dieses Gewährsmannes verläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055768Dokumentnummer
JJR_19760913_OGH0002_000BKD00036_7600000_001