RS OGH 1976/9/14 10Os72/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1976
beobachten
merken

Norm

StGB §42

Rechtssatz

Keine geringe Schuld des Täters, der sich um die Einhaltung irgendwelcher Kontrollmaßnahmen, durch die der Verbreitung von Pornographie entgegengewirkt werden sollte, nicht gekümmert, sondern lediglich als Deckung einen absolut untauglichen Verantwortlichen bestellt hat.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 72/76
    Entscheidungstext OGH 14.09.1976 10 Os 72/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0091633

Dokumentnummer

JJR_19760914_OGH0002_0100OS00072_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten