Norm
KO §2 Abs2Rechtssatz
Die Rechtswirkungen des Konkurses sind auch beim Anschlusskonkurs nicht auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zurückzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0064005Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2013