Norm
StGB §12 AcRechtssatz
Der Aufpasser bei einem Diebstahl haftet als Mittäter, auch wenn er keine Entziehungshandlungen setzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
R.I.P.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089889Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009