RS OGH 1976/9/16 7Ob648/76 (7Ob649/76), 1Ob765/79, 2Ob60/80, 7Ob541/82, 2Ob596/83, 7Ob668/84, 1Ob509

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Veröffentlicht am 16.09.1976
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Norm

ABGB §1375 B

Rechtssatz

Das Anerkenntnis muss als zweiseitiges Rechtsgeschäft gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder wenigstens für ihn bestimmt und von ihm angenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032621

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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