RS OGH 1976/9/16 2Ob157/76, 8Ob223/82, 7Ob121/17w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1976
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Norm

AKHB Art1

Rechtssatz

Hat sich ein Schwarzfahrer eigenmächtig in den Besitz des Kraftfahrzeuges gesetzt, dann fällt der bei der Schwarzfahrt verursachte Schaden nicht mehr in den Bereich der Haftpflichtversicherung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081083

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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