Norm
AKHB Art1Rechtssatz
Hat sich ein Schwarzfahrer eigenmächtig in den Besitz des Kraftfahrzeuges gesetzt, dann fällt der bei der Schwarzfahrt verursachte Schaden nicht mehr in den Bereich der Haftpflichtversicherung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081083Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2017