Norm
StPO §270 Abs3Rechtssatz
"Schreibfehler" sind Tippfehler und Rechtschreibfehler. "Rechenfehler" beruhen auf Fehlern bei reinen Rechenvorgängen ohne unmittelbare Gestaltungswirkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2013