RS OGH 1976/9/21 5Ob659/76, 7Ob761/78, 1Ob548/80, 3Ob300/99k (3Ob301/99g), 9Ob99/03d

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Veröffentlicht am 21.09.1976
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Norm

EO idF BGBl 1975/412 §382 Z8a IVB

Rechtssatz

Das antragstellende Kind hat nur das Bestehen des Anspruchs und die Verletzung der Unterhaltspflicht, nicht aber auch das Bestehen einer Gefahr der Nichterfüllung des Anspruches zu bescheinigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005905

Dokumentnummer

JJR_19760921_OGH0002_0050OB00659_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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