Norm
ZPO §36 Abs1Rechtssatz
Der vom Kläger im Revisionsverfahren erklärte Widerruf der Vollmacht seines Vertreters ist mangels Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes gemäß § 36 Abs 1 ZPO gegenüber dem Gegner und dem Gericht unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0035749Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021