RS OGH 1976/9/21 4Ob98/76, 6Ob99/20g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1976
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Norm

ZPO §36 Abs1
ZPO §463 Abs2
ZPO §513

Rechtssatz

Der vom Kläger im Revisionsverfahren erklärte Widerruf der Vollmacht seines Vertreters ist mangels Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes gemäß § 36 Abs 1 ZPO gegenüber dem Gegner und dem Gericht unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0035749

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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