Norm
Geo §545Rechtssatz
Ist der Spruch des Ersturteils, mit dem über die Forderung und Gegenforderung zu entscheiden war, weder dreigliedrig im Sinne des § 545 Geo, noch eingliedrig gefaßt, sondern - in einer im Gesetz nicht vorgesehenen Weise - zweigliedrig, sodaß ihm nicht eindeutig entnommen werden kann, ob und in welchem Umfang die Kompensation vorgenommen wurde, ist das Ersturteil mit Mängel im Sinne des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO behaftet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040823Dokumentnummer
JJR_19760922_OGH0002_0080OB00134_7600000_001