RS OGH 1976/9/27 12Os134/76, 13Os137/76, 12Os106/80, 12Os7/88

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Veröffentlicht am 27.09.1976
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Norm

StPO §321 Abs2 A

Rechtssatz

Die Geschworenen haben bei der Prüfung der ihnen (insgesamt) vorliegenden Fragen die ihnen gemäß § 321 StPO erteilte schriftliche Belehrung als Einheit und nicht nach Teilstücken (etwa nur zu einzelnen Fragen) zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100808

Dokumentnummer

JJR_19760927_OGH0002_0120OS00134_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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