Norm
ABGB §986 C6Rechtssatz
Die Ungültigkeit einer Wertsicherungsklausel in einer Abänderung eines Kartellvertrages ist für die Genehmigung vorerst irrelevant, weil ungeachtet der automatisch sich ergebenden Änderung der Kartellbevollmächtigte sodann zur Meldung der Änderung ohnehin verpflichtet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0038330Dokumentnummer
JJR_19760927_OGH0002_000OKT00007_7600000_001