Norm
StGB §9 Abs2Rechtssatz
Ein Zulassungsbesitzer muß mit den einschlägigen Vorschriften über die von der Behörde über die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ausgestellte Bescheinigung (§ 41 KFG) und das Verbot, diese eigenmächtig in ihrem gedanklichen Inhalt zu ändern, vertraut sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089427Dokumentnummer
JJR_19760928_OGH0002_0100OS00106_7600000_001