Norm
StGB §11 D1Rechtssatz
Ist die Stellung einer Zusatzfrage in Richtung eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausches nicht geboten, ist auch eine Eventualfrage nach dem § 287 StGB nicht zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089797Dokumentnummer
JJR_19760928_OGH0002_0100OS00075_7600000_001