RS OGH 1976/9/30 2Ob172/76

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Veröffentlicht am 30.09.1976
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Norm

ABGB §1438 E
ASVG §332 A

Rechtssatz

Ist die Gegenforderung des Schädigers größer als die - zunächst ungeteilte - Schadenersatzforderung des sozialversicherten Geschädigten, wird durch die auf den Zeitpunkt der Entstehung der beiden Forderungen zurückbezogene Aufrechnung die ganze Forderung des sozialversicherten Geschädigten, also auch der vom Anspruchsübergang gemäß § 332 ASVG betroffene Teil derselben, aufgezehrt. Ist dagegen seine Schadenersatzforderung kleiner, dann geht der nach der Aufrechnung verbleibende Rest der Forderung des Geschädigten gemäß § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger über, soweit dieser Leistungen zu erbringen hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 172/76
    Entscheidungstext OGH 30.09.1976 2 Ob 172/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0033944

Dokumentnummer

JJR_19760930_OGH0002_0020OB00172_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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