Norm
StGB §133 BRechtssatz
Ein Gut ist anvertraut, wenn die Verfügungsgewalt darüber auf eine (ganz) bestimmte Verwendungspflicht beschränkt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093962Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021