RS OGH 1976/10/5 5Ob24/76, 5Ob151/92, 5Ob161/21v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1976
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Norm

MG §2 Abs2 A2
MG §2 Abs2 C9

Rechtssatz

Die Aufzählung der Betriebskosten im § 2 Abs 2 MG ist taxativ und stellt zwingendes Recht dar. Eine extensive Auslegung des Gesetzes kann im Hinblick auf diese taxative Aufzählung der Betriebskostentypen daher nicht in Betracht kommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0067039

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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