Norm
MG §2 Abs2 A2Rechtssatz
Die Aufzählung der Betriebskosten im § 2 Abs 2 MG ist taxativ und stellt zwingendes Recht dar. Eine extensive Auslegung des Gesetzes kann im Hinblick auf diese taxative Aufzählung der Betriebskostentypen daher nicht in Betracht kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0067039Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2022