RS OGH 1976/10/6 1Ob583/76 (1Ob584/76), 10Ob77/98s, 1Ob137/04k

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Veröffentlicht am 06.10.1976
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Insbesondere dann, wenn der Besteller sachunkundig ist, sind ihm die Folgen im einzelnen vor Augen zu führen, die mit einer Nichtbehebung des Mangels verbunden sind, um ihm dergestalt eine sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob allenfalls die Ausführung des Werkes überhaupt unterbleiben oder zusätzliche Aufträge erteilt werden sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0022092

Dokumentnummer

JJR_19761006_OGH0002_0010OB00583_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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