RS OGH 1976/10/8 2Ob154/76, 8Ob127/76, 8Ob3/77, 8Ob51/86, 2Ob33/88, 2Ob99/06g

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Veröffentlicht am 08.10.1976
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Norm

ABGB §1327 c1
EKHG §12

Rechtssatz

Der Anspruch des Ehegatten auf Mitwirkung seiner Gattin bei der Führung des gemeinsamen Haushaltes ist dem Anspruch auf Unterhalt im Sinne des § 1327 ABGB und des § 12 EKHG gleichzuhalten, der im Falle der Tötung der Ehefrau durch den Schädiger zu ersetzen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0031515

Dokumentnummer

JJR_19761008_OGH0002_0020OB00154_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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