Norm
ABGB §986 B9Rechtssatz
Verweist eine sogenannte "Spannenklausel" auf eine bestimmte Tarifgruppe, die nur einen Betrag ausweist, und führen die Tarifpartner später Dienstaltersstufen ein, so entsteht eine Vertragslücke. Bei der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung kann es auch bei einem außertariflichen Angestellten auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit ankommen.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104250Dokumentnummer
JJR_19761013_AUSL000_003AZR00606_7500000_001