Norm
ABGB §784Rechtssatz
Durch das Pflichtteilsrecht soll dem Pflichtteilsberechtigten ein Mindestanteil am Wert des Nachlasses gesichert werden. Es kommt somit für die Pflichtteilsberechnung darauf an, welchen Wert der Gegenstand ganz allgemein für seinen Eigentümer besitzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0012904Dokumentnummer
JJR_19761014_OGH0002_0060OB00012_7600000_007