RS OGH 1976/10/18 Bkv2/76

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Veröffentlicht am 18.10.1976
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Norm

RAO §5 Abs2

Rechtssatz

Unter Vernehmung im Sinne des § 5 Abs 2 RAO ist zu verstehen, daß dem Eintragungswerber im Hinblick auf die obwaltenden Bedenken gegen seine Vertrauenswürdigkeit Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem versammelten Ausschuß und Gewährung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks auf den Ausschuß gegeben werden soll.

Entscheidungstexte

  • Bkv 2/76
    Entscheidungstext OGH 18.10.1976 Bkv 2/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0071641

Dokumentnummer

JJR_19761018_OGH0002_000BKV00002_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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