Norm
ZPO §271Rechtssatz
In der Wiedergabe des vom Erstgericht festgestellten ausländischen Rechts kann, weil es als Recht und nicht als Tatsache zu behandeln ist, weder eine Aktenwidrigkeit noch eine Verfahrensmangel unterlaufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040194Dokumentnummer
JJR_19761019_OGH0002_0040OB00372_7600000_001