Norm
ABGB §425Rechtssatz
Die körperliche Übergabe eines Grundstücks hat zwar nicht die Wirkung der Eigentumsübertragung, ist jedoch "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943 ABGB; daher steht dem Beschenkten auch ein obligatorisches Forderungsrecht gegen den Schenker zu. Hat sich ein Zweiterwerber des Grundstücks über solchen Besitz hinweggesetzt, ist er wegen der Beeinträchtigung eines fremden Forderungsrechts zur Naturalrestitution verpflichtet, wenn er die obligatorische Position des Beeinträchtigten kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011118Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2012