Norm
EO §389 IIIARechtssatz
Keine Bewilligung einer EV zur Sicherung des Anbietungsanspruches des Vorkaufsberechtigten, wenn es schon an der Behauptung der gefährdeten Partei fehlt, wonach ihre Gegnerin als Erbin nach dem das Vorkaufsrecht Einräumenden für dessen der gefährdeten Partei gegenüber übernommene Verpflichtung hafte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005368Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013