RS OGH 1976/10/27 8Ob558/76

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Veröffentlicht am 27.10.1976
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Norm

EO §390 Abs2 III
EO §390 Abs2 IVA

Rechtssatz

Berücksichtigung des offenen Restkaufpreises (hier über 1 Million S) aus dem Verkauf jener Baumaschinen, zu deren Rückgabesicherung die EV auf Grund der Anspruchs- und Gefahrbescheinigung bewilligt wurde und gegen den der Beklagte allfällige Ersatzansprüche aufrechnen könnte bei Abstandnahme von der Auferlegung einer Sicherheitsleistung.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 558/76
    Entscheidungstext OGH 27.10.1976 8 Ob 558/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005643

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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