Norm
EO §390 Abs2 IIIRechtssatz
Berücksichtigung des offenen Restkaufpreises (hier über 1 Million S) aus dem Verkauf jener Baumaschinen, zu deren Rückgabesicherung die EV auf Grund der Anspruchs- und Gefahrbescheinigung bewilligt wurde und gegen den der Beklagte allfällige Ersatzansprüche aufrechnen könnte bei Abstandnahme von der Auferlegung einer Sicherheitsleistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005643Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014