Norm
ABGB §364cRechtssatz
Die Einleitung des Verfahrens nach § 4 LiegTeilG trotz eines Verbots nach § 364 c ABGB verstößt gegen eine ausdrückliche Vorschrift des materiellen Rechts" der außerordentliche Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit ist daher berechtigt.
Anmerkung
Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0087308 zitiert werden.Entscheidungstexte
Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011