RS OGH 1976/11/2 5Ob22/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.1976
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Norm

ABGB §364c
AußStrG §16 BIII2d
AußStrG §16 BIII2g
LiegTeilG §4

Rechtssatz

Die Einleitung des Verfahrens nach § 4 LiegTeilG trotz eines Verbots nach § 364 c ABGB verstößt gegen eine ausdrückliche Vorschrift des materiellen Rechts" der außerordentliche Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit ist daher berechtigt.

Anmerkung

Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0087308 zitiert werden.

Entscheidungstexte

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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