Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Daß sich ein Unternehmer bei Erfüllung zweier verschiedener Aufträge desselben Subunternehmers bedient, stellt, wenn die Werkverträge mit dem Subunternehmer nicht im Rahmen einer längerdauernden, eine gewisse Einheitlichkeit aufweisenden Geschäftsverbindung geschlossen wurden, noch keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den beiden Werkverträgen zwischen Unternehmer und Subunternehmer her.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040860Dokumentnummer
JJR_19761102_OGH0002_0050OB00677_7600000_001