Norm
VersVG §23Rechtssatz
Die Sinnfälligkeit einer Gefahrenerhöhung, auf Grund derer das Wissenmüssen des Versicherungsnehmers der positiven Kenntnis gleichzuhalten ist, wird regelmäßig schon dann zu verneinen sein, wenn es zur Klärung der Frage, ob eine Gefahrenserhöhung gegeben ist, erst besonders weitwendiger Erhebungen durch einen Sachverständigen bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0080126Dokumentnummer
JJR_19761104_OGH0002_0070OB00060_7600000_001