Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Unüberlegtes Schreiben eines Rechtsanwaltes an den Ombudsmann einer Zeitung, in welchem er von einer "schleppenden Vorgangsweise" einer bestimmten Staatsanwaltschaft spricht und noch hinzufügt, daß nicht nur ihm, sondern der ganzen Kollegenschaft dies "nichts Neues" sei, als Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltstandes in der Öffentlichkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055067Dokumentnummer
JJR_19761108_OGH0002_000BKD00038_7600000_001