Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Die Urlaubsentschädigung ist - gleichgültig, ob sie nach den Grundsätzen der bereicherungsrechtlichen Vorteilsausgleichung oder kraft der "Doppelnatur" des Urlaubsanspruches als Erfüllungsanspruch des Dienstnehmers auf das Urlaubsentgelt behandelt wird - kein schadenersatzrechtlicher Anspruch, weshalb eine Anrechnung auf die Kündigungsentschädigung ausscheidet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Urlaubsgesetz, Entschädigung, Angestellte, Ausgleich, Auflösung des Dienstverhältnisses, Ende, Beendigung, Entgelt, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0028096Dokumentnummer
JJR_19761109_OGH0002_0040OB00106_7600000_002