Norm
HVG §6 IDRechtssatz
Sind mehrere Realitätenvermittler am Zustandekommen eines Geschäftes beteiligt, gehen die internen Richtlinien für die Gewerbe der Realitätenvermittlung, Hypothekenvermittlung, Geschäftsvermittlung und Wohnungsvermittlung in ihrem Punkt zehn davon aus, dass bei gleichwertiger Verdienstlichkeit die Priorität der Namhaftmachung entscheidend sei.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Namhaftmachung, Verdienstlichkeit, KausalitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0062849Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022