RS OGH 1976/11/9 10Os157/76, 12Os195/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1976
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Norm

StGB §38
StGB §43

Rechtssatz

Es ist unzulässig einem zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Rechtsbrecher diese Strafe nur mit jenem Teil bedingt nachzusehen, der durch Anrechnung der Vorhaft noch nicht verbüßt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0091238

Dokumentnummer

JJR_19761109_OGH0002_0100OS00157_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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