RS OGH 1976/11/9 4Ob380/76 (4Ob381/76), 4Ob145/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1976
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Norm

GewO 1973 §130 VI
GewO 1973 §271

Rechtssatz

Tätigkeitsumfang des Ausgleichsvermittlers.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 380/76
    Entscheidungstext OGH 09.11.1976 4 Ob 380/76
    Veröff: NZ 1980,186
  • 4 Ob 145/01d
    Entscheidungstext OGH 10.07.2001 4 Ob 145/01d
    Vgl auch; Beisatz: Tritt der Auftragnehmer gegen Entgelt an die Gläubiger eines in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Auftraggebers heran, unterbreitet diesen schriftlich ein außergerichtliches Vergleichsangebot zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens, so entspricht diese Tätigkeit dem Gewerbe eines Ausgleichsvermittlers, der unter anderem auch befugt ist, in direkte Verhandlungen mit den einzelnen Gläubigern zu treten und deren Zustimmung zum Ausgleichsvorschlag einzuholen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0060863

Dokumentnummer

JJR_19761109_OGH0002_0040OB00380_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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