Norm
EO §36 ERechtssatz
Die Ansprüche auf Unzulässigerklärung zweier auf Grund verschiedener Exekutionstitel bewilligten Exekutionen können in einer Klage verbunden werden, weil sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grunde, nämlich aus einer einzigen Vereinbarung abgeleitet werden (Vgl JBl 1936, 434). Sie sind gemeinsam zu bewerten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000965Dokumentnummer
JJR_19761109_OGH0002_0030OB00151_7600000_001