Norm
ZPO §160 Abs1Rechtssatz
Der Verfahrensverstoß der Aufnahme des während des Laufes der Klagebeantwortungsfrist durch den Tod des Rechtsvertreters unterbrochenen Verfahrens unter Ausserachtlassung der in den § 160 Abs 1 und 164 ZPO vorgeschriebenen Form wir durch die rügelose Fortsetzung des Verfahren nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes durch sämtliche wieder ordnungsgemäß vertretenen Parteien saniert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0036920Dokumentnummer
JJR_19761110_OGH0002_0080OB00138_7600000_001