Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Das Vorbringen eines Anwalts kann dann nicht als Verstoß gegen die Treuepflicht gegenüber dem Klienten angesehen werden, wenn sich der Anwalt auf die Anführung der rechtserheblichen Tatsachen beschränkt, ohne etwa ihm anvertraute Geheimnisse preiszugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055753Dokumentnummer
JJR_19761115_OGH0002_000BKD00031_7600000_003