- 4 Ob 581/76
Entscheidungstext OGH 16.11.1976 4 Ob 581/76
Veröff: EvBl 1977/151 S 322
- 5 Ob 661/77
Entscheidungstext OGH 25.10.1977 5 Ob 661/77
- 6 Ob 609/78
Entscheidungstext OGH 18.05.1978 6 Ob 609/78
Auch
- 5 Ob 571/79
Entscheidungstext OGH 06.11.1979 5 Ob 571/79
nur: Der Umfang der Rechnungslegungspflicht muss nach der Natur des Geschäftes und den Umständen des Falles auf das Verkehrsübliche abgestellt werden. (T1)
- 5 Ob 706/79
Entscheidungstext OGH 15.01.1980 5 Ob 706/79
Auch; Beisatz: Factoringvertrag - Rechnungslegungspflicht verneint. (T2)
- 4 Ob 122/80
Entscheidungstext OGH 07.07.1981 4 Ob 122/80
Ähnlich; nur: Zweck der Rechnungslegungspflicht ist es, den Auftraggeber (oder sonst Berechtigten) in die Lage zu versetzen, Herausgabeansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen den Beauftragten (oder sonst Rechnungslegungspflichtigen) aus der Geschäftsbesorgung und allenfalls auch Ansprüche aus dem Ausführungsgeschäft gegen den Dritten feststellen und geltend machen zu können. (T3)
Veröff: Arb 9996
- 5 Ob 28/82
nur T1; Veröff: SZ 55/87 = NZ 1983,170 = MietSlg 34729 = MietSlg 34954(21)
- 1 Ob 581/86
nur T1
- 4 Ob 597/87
nur T1; nur T3
Veröff: RdW 1988,386
- 1 Ob 509/94
nur T1
- 1 Ob 10/98x
Auch; nur T1
- 8 Ob 278/99m
nur T1
- 8 Ob 167/00t
- 7 Ob 186/01f
Vgl auch; Beisatz: Die Rechnungslegung soll den Machtgeber in die Lage versetzen, seine Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem Gewalthaber beurteilen zu können, insbesondere ob die Geschäftsbesorgung vereinbarungsgemäß beziehungsweise pflichtgemäß durchgeführt wurde. (T4)
Beisatz: Bei einer Verkaufskommission von Wertpapieren, bei denen ein Börsenpreis oder Marktpreis amtlich festgestellt wird, ist im Falle des Selbsteintritts des Kommissionärs die Rechenschaftspflicht des Kommissionärs wesentlich beschränkt; die selbsteintretende Bank muss - abweichend von § 384 Abs 2 HGB - in diesem Fall nur nachweisen, den zur Zeit der Ausführung bestehenden Börsenpreis oder Marktpreis eingehalten zu haben. (T5)
Veröff: SZ 74/182
- 3 Ob 237/01a
nur: Zweck der Rechnungslegungspflicht ist es, den Berechtigten in die Lage zu versetzen, Herausgabeansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen den Rechnungslegungspflichtigen feststellen und geltend machen zu können. Um diesen Zweck der Rechnungslegung zu erreichen, darf der Umfang der Rechnungslegungspflicht nicht allzusehr eingeschränkt werden. (T6)
- 3 Ob 134/04h
Auch; nur T6
- 7 Ob 110/04h
Vgl auch
- 1 Ob 153/04p
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Der Umfang der Rechnungslegungspflicht ist nach der Natur des Geschäftes und den Umständen des Einzelfalls nach der Verkehrsübung zu beurteilen. (T7)
- 3 Ob 176/06p
Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Die Verwandtschaft der Beteiligten kann Einfluss auf diese Beurteilung haben. (T8)
Beisatz: Hier: Von der Beklagten eine Detaillierung der (behaupteten) regelmäßigen Ausgaben für die Klägerin (Lebensmittel, Kleidung, Taschengeld) zu verlangen, hieße die Rechnungslegungspflicht unter Verwandten (hier: Mutter und Tochter) zu überspannen. (T9)
- 7 Ob 52/07h
nur T1; nur T6
- 7 Ob 84/07i
Auch; nur T1; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Aufgrund dieser Einzelfallbezogenheit lässt sich nicht generalisierend sagen, ob durch die Vorlage aller Kontoauszüge mit allen Bezug habenden Belegen in einem bestimmten Zeitraum der Rechnungslegungspflicht genügt wird. (T10)
- 17 Ob 21/09a
Auch; Beisatz: Der Inhalt eines Rechnungslegungsbegehrens ist ausreichend bestimmt, wenn darin auf jene Handlungsweisen Bezug genommen wird, die zu unterlassen sind und über welche Rechnung zu legen ist. (T11)
- 3 Ob 12/11b
Auch
- 9 ObA 7/11m
Entscheidungstext OGH 21.12.2011 9 ObA 7/11m
Auch; nur T1; Beis wie T7
- 9 ObA 62/12a
Entscheidungstext OGH 22.08.2012 9 ObA 62/12a
Beis ähnlich wie T7
- 7 Ob 48/12b
Entscheidungstext OGH 17.10.2012 7 Ob 48/12b
nur T3
- 10 Ob 61/12m
Entscheidungstext OGH 26.02.2013 10 Ob 61/12m
Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Hier: Baubetreuungsvertrag - Verpflichtung zur Vorlage einer Lichtbilddokumentation. (T12)
- 4 Ob 163/12t
Entscheidungstext OGH 12.02.2013 4 Ob 163/12t
Auch
- 4 Ob 36/13t
Entscheidungstext OGH 18.06.2013 4 Ob 36/13t
Auch; nur T6 nur: Zweck der Rechnungslegungspflicht ist es, den Berechtigten in die Lage zu versetzen, Herausgabeansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen den Rechnungslegungspflichtigen feststellen und geltend machen zu können. (T13)
- 2 Ob 261/12i
Entscheidungstext OGH 07.05.2013 2 Ob 261/12i
nur T1; Beis wie T7; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Rechnungslegungsbegehren, um die Unterhaltsbemessungsgrundlage als Basis für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin offen zu legen. (T14)
- 9 ObA 20/13a
Entscheidungstext OGH 25.06.2013 9 ObA 20/13a
nur T6
- 5 Ob 94/13d
Entscheidungstext OGH 28.08.2013 5 Ob 94/13d
nur: Um den Zweck der Rechnungslegung zu erreichen, darf der Umfang der Rechnungslegungspflicht nicht allzu sehr eingeschränkt werden; es muss nach den Umständen des Falls auf das Verkehrsübliche abgestellt werden. (T15)
- 4 Ob 105/13i
Entscheidungstext OGH 23.09.2013 4 Ob 105/13i
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Abrechnung eines Vermögensverwalters im Rahmen eines Ansparvertrags. (T16)
- 9 ObA 57/13t
Entscheidungstext OGH 27.09.2013 9 ObA 57/13t
Beis wie T7
- 9 ObA 86/14h
Entscheidungstext OGH 25.09.2014 9 ObA 86/14h
Auch
- 9 ObA 125/14v
Entscheidungstext OGH 27.11.2014 9 ObA 125/14v
Auch; Beis wie T7
- 9 ObA 3/16f
Entscheidungstext OGH 25.02.2016 9 ObA 3/16f
- 9 ObA 54/16f
Entscheidungstext OGH 25.05.2016 9 ObA 54/16f
Auch; Beis wie T7
- 1 Ob 139/16x
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 139/16x
nur T13; Beisatz: Aus diesem Zweck ergibt sich auch der Umfang der Verpflichtung des Beauftragten zur Auskunftserteilung bzw Rechnungslegung. (T17)
Beisatz: Hier: Auskunftsanspruch nach Art XLII EGZPO. (T18)
- 4 Ob 120/17a
Entscheidungstext OGH 27.07.2017 4 Ob 120/17a
Auch; Beis wie T4; nur T6
- 1 Ob 27/18d
Auch; Beis wie T10
- 1 Ob 33/18m
Auch
- 7 Ob 124/19i
Entscheidungstext OGH 28.08.2019 7 Ob 124/19i
Vgl auch
- 4 Ob 72/20x
Beis wie T4; nur T6; Beisatz: Ein allfälliger Zahlungsanspruch muss sich aus der begehrten Rechnungslegung ableiten lassen. (T19)
- 2 Ob 142/19z
nur T15
- 6 Ob 172/21v
Beis nur wie T1; Beis nur wie T3
- 8 ObA 9/22i
Vgl