Norm
StGB §146 DRechtssatz
Zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Irrtum des Vertragspartners des Täters und dem Vermögensschaden, der bei einem gutgläubigen Dritten eintrat, der für die betrügerisch herausgelockte Geldleistung, als Wechselschuldner haftend, in Anspruch genommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094668Dokumentnummer
JJR_19761117_OGH0002_0110OS00102_7600000_001