Norm
KartG 1972 §40 Abs2Rechtssatz
Mutterunternehmen und Tochterunternehmen sind zwar bei der Prüfung ihrer marktbeherrschenden Stellung als Einheit zu behandeln, dies macht aber nicht eines für einen allfälligen Mißbrauch eines anderen im Sinn des § 46 KartG verantwortlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063792Dokumentnummer
JJR_19761122_OGH0002_000OKT00008_7600000_003