Norm
ABGB §5Rechtssatz
Eine materielle Derogation ist nur dann gegeben, wenn die alte und die neue Vorschrift denselben Tatbestand aufweisen und die angeordneten Rechtsfolgen unvereinbart sind. (Hier Sicherstellungsauftrag nach § 233 BAO und Sicherungsmaßnahmen nach § 38 lit c GBG; keine materielle Derogation).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008708Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015