RS OGH 1976/11/29 Bkd19/76

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Veröffentlicht am 29.11.1976
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Die Wahl der der Sache entsprechenden und angemessenen Worte gehört mit zu den Berufspflichten des Rechtsanwaltes, es stellt deshalb ein Mißgriff in dieser Beziehung eine Berufspflichtenverletzung und - sofern dieser über den unmittelbaren Kreis der Beteiligten hinaus bekannt wird, - auch eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes dar.

Entscheidungstexte

  • Bkd 19/76
    Entscheidungstext OGH 29.11.1976 Bkd 19/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055852

Dokumentnummer

JJR_19761129_OGH0002_000BKD00019_7600000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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