Norm
ABGB §271Rechtssatz
Kein Rekursrecht der Mutter zur Wahrung der Interessen ihres Kindes in einem Fall, in dem es auch so sehr um die Wahrung ihrer eigenen Interessen geht, daß, wäre die Mutter gesetzliche Vertreterin, für sie ein besonderer Kurator nach § 271 ABGB bestellt werden müßte; das müßte geschehen, wenn es bei Erwerb einer Eigentumswohnung durch das Kind um die gleichzeitige Einräumung eines Wohnungsrechtes an dieser Eigentumswohnung an die Mutter geht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0006502Dokumentnummer
JJR_19761129_OGH0002_0050OB00886_7600000_001