Norm
WEG 1975 §1Rechtssatz
Die Klage nach § 25 Abs 1 WEG 1975 muß auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes am Mindestanteil an jener Liegenschaft gerichtet sein, auf der sich die dem Wohnungseigentumsbewerber schriftlich zugesagte selbständige Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit befindet. Liegenschaft im Sinne §§ 1, 7, 25 WEG 1975 ist der Grundbuchskörper (§§ 2, 3 GBG 1955, §§ 5, 7 AllGAG) für den eine Grundbuchseinlage besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0082790Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0030OB00624_7600000_003